AVT - Meisterakademie

Beruflicher Aufstieg nach dem BBiG

Bachelor Professional und Master Professional


Mit Ihrer Berufserfahrung können Sie viel erreichen: Eine Aufstiegsfortbildung eröffnet neue Aufgaben und bereitet Sie auf Fach- und Führungsverantwortung vor. Bachelor Professional und Master Professional sind im Berufsbildungsgesetz verankerte Abschlussbezeichnungen der höheren Berufsbildung (§§ 53c und 53d BBiG). Meister- und Fachwirtabschlüsse liegen in der Regel auf DQR-Niveau 6, Betriebswirt- und Technischer-Betriebswirt-Abschlüsse auf DQR-Niveau 7. Ob Ihr Abschluss die Bezeichnung Bachelor Professional oder Master Professional trägt, richtet sich nach der jeweiligen Prüfungsregelung. Beim Geprüften Betriebswirt nach BBiG lautet sie „Master Professional in Business Management“. Die berufliche und die akademische Bildung bieten gleichwertige Qualifikationsniveaus mit unterschiedlichen Lernwegen. Finden Sie mit uns den Lehrgang, der zu Ihrer Erfahrung und Ihren beruflichen Zielen passt!



Einordnungen und Informationen zum BBiG 2020 bezogen auf die Abschlussbezeichnungen "Bachelor Professional" und "Master Professional"



Die Abschlussbezeichnungen "Bachelor Professional" und "Master Professional" sind im neuen BBiG verankert bzw. festgeschrieben.


Was zunächst nur eine Übersetzungshilfe war (bspw. bei Aufnahmen einer beruflichen Tätigkeit im Ausland), wird mit dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in seiner Fassung ab dem 01.01.2020 nun zur anerkannten Bezeichnung.


In der Aufstiegsfortbildung werden die Bezeichnungen "Bachelor Professional" für die Meister und Fachwirte sowie der "Master Professional" für die IHK-geprüften Betriebswirte und Technischen Betriebswirte nun offiziell eingeführt. Diese Bezeichnungen gelten aber nur für Absolventen/-innen, die nach der jeweils aktualisierten Prüfungsordnung die Prüfung ablegen.


Was dabei unbedingt zu beachten ist!

Damit die neuen Abschlussbezeichnungen auf den Prüfungszeugnissen der IHK ausgegeben werden dürfen (nicht zu verwechseln mit der englischen Übersetzung), müssen zunächst die entsprechenden Prüfungsordnungen angepasst werden. Aktuell wurden noch nicht alle Prüfungsordnungen entsprechend angepasst.


Die Bezeichnungen „Bachelor Professional” und „Master Professional” gelten damit erst ab diesem Zeitpunkt (der Anpassung der jeweiligen Prüfungsordnung) sowie ausschließlich für diejenigen, die ihre Prüfung nach der dann neuen Verordnung erfolgreich bestanden haben. Eine rückwirkende Ausstellung der neuen Bezeichnungen ist dabei nicht möglich. Gerne können Sie zu dieser Thematik Ihre jeweils zuständige IHK kontaktieren.


Gerne können wir Ihnen auf Anfrage mitteilen, welche Prüfungsordnungen bereits aktualisiert wurden.


Explizite Informationen zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes finden Sie auch seitens des DIHK unter dem nachfolgenden Link, bitte beachten Sie den jeweils redaktionellen Stand des Artikels. Link DIHK - Neue Abschlüsse in der Höheren Berufsbildung


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„Die Qualität des Meisterlehrgangs hat mich überzeugt, hier werde ich familiär betreut und persönlich beraten!"
- Marie T., Abteilungsleiterin