Fördermöglichkeiten
Weiterbildung lohnt sich – und wird häufig finanziell gefördert.
Für viele unserer Aus- und Weiterbildungen stehen attraktive Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Abhängig von Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation können Lehrgangskosten teilweise oder sogar vollständig übernommen werden.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über wichtige Fördermöglichkeiten.
Aufstiegs-BAföG – Förderung für Meister und Aufstiegsfortbildungen
Mit dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) unterstützt der Staat die berufliche Aufstiegsfortbildung – beispielsweise zum Meister, Fachwirt oder zu vergleichbaren höherqualifizierenden Abschlüssen.
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Sie grundsätzlich 50% der Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Für den verbleibenden förderfähigen Betrag kann ein zinsgünstiges Darlehen der KfW in Anspruch genommen werden.
Besonders attraktiv: Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung können auf Antrag nochmals 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.
Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein einkommens- und vermögensabhängiger Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden.
Weitere Informationen und die Antragstellung finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Bildungsscheck Brandenburg – 60% Zuschuss für Beschäftigte
Mit der Weiterbildungsrichtlinie 2026 des Landes Brandenburg werden Beschäftigte bei ihrer beruflichen Weiterbildung finanziell unterstützt.
Beschäftigte mit Erstwohnsitz in Brandenburg oder mit einem entsprechenden Arbeitsverhältnis im Land Brandenburg können über den Bildungsscheck einen Zuschuss von 60 % der zuwendungsfähigen Weiterbildungskosten erhalten. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro.
Auch Unternehmen und rechtsfähige Vereine mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Brandenburg können von der Weiterbildungsrichtlinie profitieren. Hier können grundsätzlich bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Weiterbildungskosten gefördert werden. Für kleine und mittlere Unternehmen sind bei bestimmten Ansiedlungs-, Erweiterungs- oder Umstrukturierungsvorhaben sogar bis zu 60 % Förderung möglich.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unter www.ilb.de.
Bildungsgutschein – Förderung durch die Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit kann berufliche Weiterbildungen mit einem Bildungsgutschein fördern. Die Förderung richtet sich insbesondere an Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – auch an Beschäftigte.
Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen können die Weiterbildungskosten vollständig übernommen werden. Zusätzlich können beispielsweise Fahrtkosten, Kosten für eine notwendige auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden.
Bei einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung kann zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich gezahlt werden.
Voraussetzung ist unter anderem, dass der Bildungsträger und die jeweilige Weiterbildung für die Förderung zugelassen sind.
Ob eine Förderung für Sie möglich ist, entscheidet Ihre zuständige Agentur für Arbeit nach einem persönlichen Beratungsgespräch.
Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de.
Weiterbildung von Beschäftigten – Förderung für Unternehmen
Auch Unternehmen können bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich unterstützt werden.
Die Bundesagentur für Arbeit kann sowohl Zuschüsse zu den Lehrgangskosten als auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten gewähren.
Die Höhe der Förderung richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße:
- Unter 50 Beschäftigte: bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt
- 50 bis 499 Beschäftigte: grundsätzlich bis zu 50 % der Lehrgangskosten und bis zu 50 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt
- Ab 500 Beschäftigten: grundsätzlich bis zu 25 % der Lehrgangskosten und bis zu 25 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Unter bestimmten Voraussetzungen sind höhere Förderungen möglich. So können beispielsweise bei Beschäftigten ohne Berufsabschluss im Rahmen einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 100 % des Arbeitsentgelts gefördert werden. Auch für Beschäftigte ab 45 Jahren sowie schwerbehinderte Menschen bestehen in Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten besondere Fördermöglichkeiten.
Die Weiterbildung muss grundsätzlich mehr als 120 Stunden umfassen und ebenso wie der Bildungsträger für die Förderung zugelassen sein.
Sprechen Sie den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit möglichst frühzeitig vor Beginn der geplanten Weiterbildung an.
Qualifizierungsgeld – Unterstützung im Strukturwandel
Unternehmen, die von strukturellem Wandel betroffen sind und einen erheblichen Qualifizierungsbedarf ihrer Belegschaft haben, können unter bestimmten Voraussetzungen das Qualifizierungsgeld der Bundesagentur für Arbeit nutzen.
Das Qualifizierungsgeld unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte durch Weiterbildung im Betrieb zu halten und Arbeitsplätze zu sichern.
Während der Weiterbildung erhalten Beschäftigte grundsätzlich 60 % der Nettoentgeltdifferenz, Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 %.
Die Weiterbildung muss grundsätzlich mehr als 120 Stunden umfassen. Darüber hinaus gelten besondere betriebliche Voraussetzungen. Unternehmen sollten sich deshalb frühzeitig vom Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen.
Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de.
KOMPASS – bis zu 4.500 Euro für Solo-Selbstständige
Mit dem ESF Plus-Programm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige werden Solo-Selbstständige bei ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt.
Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen können 90 % der reinen Qualifizierungskosten bis zu einem maximalen Zuschuss von 4.500 Euro erstattet werden.
Das Programm richtet sich insbesondere an hauptberuflich Solo-Selbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind.
Die geförderte Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden umfassen. Eine Förderung ist grundsätzlich einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.
Wichtig: Vor Beginn der Weiterbildung ist eine Beratung bei einer anerkannten KOMPASS-Anlaufstelle erforderlich. Die Weiterbildung darf erst nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks entsprechend den Förderbedingungen durchgeführt werden.
Weitere Informationen unter www.esfplus.de/kompass.
Förderung über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) unterstützt Soldatinnen und Soldaten bei ihrer beruflichen Qualifizierung und beim Übergang in das zivile Erwerbsleben.
Abhängig von der individuellen Dienstzeit und dem bestehenden Förderanspruch können Aus- und Weiterbildungen finanziell unterstützt werden.
Wenn Sie eine Weiterbildung beim AVT planen, empfehlen wir Ihnen, vor der Anmeldung mit Ihrer zuständigen BFD-Beraterin bzw. Ihrem zuständigen BFD-Berater die Förderfähigkeit zu klären.
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer weiteren beruflichen Qualifizierung.
Gefördert werden unter bestimmten Voraussetzungen anspruchsvolle berufliche Weiterbildungen. Ansprechpartner ist in der Regel die zuständige Stelle, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war – beispielsweise die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.
Weitere Informationen finden Sie unter www.sbb-stipendien.de.
Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen
Auch wenn keine direkte Förderung in Anspruch genommen werden kann, können beruflich veranlasste Weiterbildungskosten grundsätzlich steuerlich relevant sein. Dazu können beispielsweise Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel sowie unter bestimmten Voraussetzungen Fahrt- und Reisekosten gehören.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können entsprechende Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten und Selbstständige als Betriebsausgaben geltend machen. Welche Kosten in Ihrem individuellen Fall berücksichtigt werden können, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt klären.
Arbeit von morgen Gesetz
Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) werden bestehende Förderinstrumente weiterentwickelt. Ziel ist es, Beschäftigte für die Arbeitswelt von morgen zu qualifizieren.
Welche Förderung passt zu Ihrer Weiterbildung?
Die Fördermöglichkeiten unterscheiden sich je nach Weiterbildung, Beschäftigungsstatus, Wohnort, Arbeitgeber und persönlichen Voraussetzungen.
Gerne beraten wir Sie zu unseren Lehrgangsangeboten und zeigen Ihnen, welche Fördermöglichkeiten für Ihre gewünschte Weiterbildung grundsätzlich infrage kommen können.
Bitte beachten Sie: Die Entscheidung über eine Förderung und deren konkrete Höhe trifft ausschließlich die jeweils zuständige Förderstelle. Stellen Sie Förderanträge grundsätzlich vor Beginn bzw. verbindlicher Buchung der Weiterbildung, sofern das jeweilige Förderprogramm dies vorsieht.
Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl der passenden Weiterbildung.

Fördermöglichkeiten im Rahmen der Ausbildung
Nachfolgende Übersicht zeigt typische Fördermöglichkeiten im Rahmen der Ausbildung. Gerne beraten wir Sie umfangreich zu den einzelnen Angeboten. Kontaktieren Sie uns gerne unter 03328 475120. Unsere Servicestelle Verbundausbildung hilft Ihnen darüber hinaus bei der Beantragung entsprechender Hilfen.

