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Fördermöglichkeiten

Die nachfolgenden Nennungen und Kurzbeschreibungen bestehender Fördermöglichkeiten wurden anhand der gesetzlichen Vorschriften/öffentlichen Publikationen erstellt. Eine Haftung des Ausbildungsverbundes Teltow e. V. für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Gültigkeit der Angaben wird ausgeschlossen. Für aktuellere und detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die bei der jeweiligen Förderungsart angegebenen Stellen.

Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-Bafög), 4. AFBGÄndG
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Meister-Bafög kommt für Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und Selbstständige infrage, die eine Aufstiegsfortbildung machen wollen. Voraussetzung: Antragsteller müssen eine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung absolviert haben oder über einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.

Das Meister-Bafög gibt es für berufliche Aufstiegsfortbildungen, etwa zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Fachkaufmann, Techniker oder Fachwirt. Die Lehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeit stattfinden. Bei Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe, muss die Qualifizierung nur noch 200 Unterrichtsstunden umfassen. Nicht gefördert werden Abschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, zum Beispiel Hochschulabschlüsse.


Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro erhalten die Teilnehmer zum Beispiel 50 Prozent als Zuschuss. Den Rest können sie per Darlehen finanzieren. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt auf Antrag bis zu 50 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen. Geförderte bei einer Unternehmensgründung bekommen bis zu 100 Prozent erlassen.

Zuständig sind die Ämter für Ausbildungsförderung am Wohnort. Adressen und Ansprechpartner sind auf www.meister-bafoeg.info unter „Antragstellung“ zu finden.


Mit dem 4. AFBGÄndG ändern sich auch die Freibeträge und Beträge zum Unterhalt. Unter nachfolgenden Link finden Sie alle Änderungen: www.bmbf.de/files/095_19_Handout_AFBG_V4.pdf , welche zum 01.08.2020 in Kraft treten.


Zum Förderrechner gelangen Sie über nachfolgenden Link: Förderrechner - BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)


Bildungsscheck für Beschäftigte im Land Brandenburg

Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen. Ausgeschlossen von der Förderung ist die Teilnahme an Maßnahmen, die auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union sowie bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verbindlich vorgeschrieben sind. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend. Beantragung erfolgt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg.


Mehr Informationen unter: Weiterbildungsrichtlinie 2022 (ilb.de)


Bildungsgutschein
Ziel der Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen ist es, die dauerhafte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung wird in Form eines Bildungsgutscheines bescheinigt.


Die Förderung richtet sich an Arbeitsuchende, Arbeitslose und ausgewählte Beschäftigte, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um  sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen bisher fehlenden Berufsabschluss zu erwerben.


Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung sollte die Chancen zur Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt deutlich verbessern. Nach ausführlicher Beratung durch die Agentur für Arbeit wird entschieden, welche Wege zur beruflichen Eingliederung führen können und ob eine Qualifizierung dafür notwendig ist.


Die Auswahl eines Weiterbildungsträgers liegt in der Verantwortung des Teilnehmenden. Die Maßnahme und der Träger der Maßnahme müssen für die Förderung zugelassen sein. Bitte kontaktieren Sie uns dazu.


Neben den Kosten der Weiterbildung können u. a. auch Fahrtkosten, Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung und Kosten für die Betreuung von Kindern übernommen werden.


Mehr Informationen finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/.


Förderung für Unternehmen die Mitarbeiter/-innen in Kurzarbeit beschäftigen (Arbeit von Morgen Gesetz)


Die Bundesagentur für Arbeit fördert Bildungsmaßnahmen im Rahmen einer Sonderinitiative für Unternehmen die Mitarbeiter/-innen in Kurzarbeit beschäftigten. Es werden dabei Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Mindestumfang von 120 Unterrichtsstunden bis zu 100% der anfallenden Kosten gefördert. 


Der AVT hat für Sie spezielle Maßnahmeangebote konzipiert, bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. Wir beraten Sie gerne ausführlich zum Thema.


Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgenden Link: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung


Soldaten auf Zeit

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) begleitet die Soldatinnen und Soldaten vom Beginn ihrer militärischen Dienstzeit bis zur Wiedereingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt.

Vier, acht, zwölf oder mehr Jahre bei der Bundeswehr - Im Anschluss bekommen die Soldatinnen und Soldaten die Chance, sich eine neue zivile Karriere aufzubauen. Der Soldat hat die Möglichkeit, schon während der Dienstzeit, über den BFD an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, wie z. B. an Berufsorientierungsseminaren, Sprach- und Computerkursen. Sogar der dienstzeitbegleitende kostenlose Erwerb bestimmter Berufsschulabschlüsse ist möglich!

Zur Unterstützung der Soldaten bei der Suche nach einem geeigneten Arbeits-, Umschulungs- und/oder Praktikumsplatz nach Abschluss der Qualifizierung, verfügt der BFD über eine bundesweite Stellenbörse. Die bundesweite Suche nach geeigneten Stellen und die persönliche Betreuung und Vermittlung erfolgt durch den neu eingerichteten Job-Service des BFD.

Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium fördert an deutschen Hochschulen Studierende aller Nationalitäten, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Zu den Förderkriterien zählen neben besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität auch das gesellschaftliche Engagement, z. B. in Vereinen oder in der Hochschulpolitik, in kirchlichen oder politischen Organisationen sowie der Einsatz im sozialen Umfeld, in der Familie oder in einer sozialen Einrichtung.


Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 Euro davon übernehmen private Förderer wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni und andere Privatpersonen. Die anderen 150 Euro übernimmt der Bund. Die Förderung mit einer Mindestlaufdauer von zwei Semestern wird einkommensunabhängig vergeben und von den Hochschulen direkt an die Stipendiat/innen ausgezahlt.


Zuständig ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung.


Weiterbildungsstipendium
Das Stipendienprogramm richtet sich an engagierte Fachkräfte unter 25 Jahren. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und besondere Leistungen in Ausbildung oder Beruf, etwa der Abschluss der Ausbildung mit der Note 1,9 oder besser. Neben Arbeitnehmern sind auch Arbeitslose und Selbstständige förderfähig. Die Altersgrenze kann sich um bis zu drei Jahren verschieben, falls zum Beispiel Elternzeit oder Freiwilligendienste anzurechnen sind.

Stipendiaten erhalten bis zu 8.100 Euro – verteilt auf drei Jahre – für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen, bei einem Eigenanteil von 10 Prozent.

Wer eine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung absolviert hat, wendet sich an seine zuständige Stelle. Das ist die Institution, die den Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat – in der Regel eine Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer.

Ausführliche Informationen zur Bewerbung finden Sie unter www.weiterbildungsstipendium.de.

Steuerrückerstattung vom Finanzamt
Wer kann eine Erstattung erhalten?
Das Finanzamt erkennt im Rahmen der Steuererklärung die Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung für Selbstständige als Betriebsausgaben und für angestellte als Werbungskosten an.

Welche Ausgaben werden erstattet?
Diese Ausgaben können bei der Steuererklärung bspw. geltend gemacht werden:

• Gebühren jeder Art: Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Kursgebühren zur Prüfungsvorbereitung, Teilnahmegebühren für            Lehrgänge,
• Fahrkosten zwischen der Arbeit/Wohnung und dem Weiterbildungsort,
• Eintrittsgelder – etwa für Fachmessen und Kongresse,
• Kosten für Arbeitsmittel, Fachbücher/-zeitschriften, PC, Medien, Software, Arbeitszimmer und Büroeinrichtung,
• Anwalts- und Prozesskosten, z. B. bei einem Rechtsstreit um eine Prüfung,
• Zinsen für ein Darlehen, das für eine Ausbildung aufgenommen wurde.

Bei der Steuererklärung für Arbeitnehmer/innen erkennt das Finanzamt eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro automatisch an. Bei Werbungskosten von über 1.000 Euro lohnt es sich, die Ausgaben anhand von Belegen individuell nachzuweisen.
Bei Selbstständigen zählt der Steuervorteil ab dem ersten Euro. Die Kosten der Weiterbildung werden als Betriebsausgaben von den –einnahmen abgezogen und somit die Steuerbelastung verringert.

Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (WEGEbAU)

Zielgruppe sind geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll dabei eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen.

Der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden, wenn diese zusätzlich entstehen.
Bei geringqualifizierten Beschäftigten, die an Weiterbildungen teilnehmen, welche zu einem Berufsabschluss führen (z.B. Umschulungen, Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfungen) werden die notwendigen Lehrgangskosten in voller Höhe erstattet. Dies gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Bei sonstigen Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen übernehmen die Agenturen die Lehrgangskosten nur anteilig:

bis zu 75% bei älteren Beschäftigten, bei denen die Schulungszeit zumindest teilweise in die übliche Arbeitszeit fällt und
bis zu 50% in allen anderen Fällen, wenn der Arbeitgeber mindestens 50% der Lehrgangskosten trägt.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheins kann verzichtet werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer damit einverstanden sind.

Mehr Informationen unter: www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486063

Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit und die ARGEn

Die Bundesagentur für Arbeit fördert auf Ermessensbasis Fortbildungen für Arbeitsuchende, Beschäftigte in Kurzarbeit sowie Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft. Nach einer Beratung durch Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit erhalten Sie einen passenden Bildungsgutschein, vorausgesetzt, Sie erfüllen bestimmte Bedingungen und die Arbeitslosigkeit lässt sich mit der Weiterbildung verhindern oder beenden.


Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt alle Kosten, die durch die Weiterbildung entstehen. Zu den Kosten können zum Beispiel die Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für eine notwendige Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern zählen. Mehr Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de

Arbeit von morgen Gesetz


Mit dem Arbeit-vo
n-morgen-Gesetz (Gesetz zur beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) werden bestehende Förderinstrumente weiterentwickelt. Ziel ist es, Beschäftigte für die Arbeitswelt von morgen zu qualifizieren.


Fördermöglichkeiten im Rahmen der Ausbildung


Nachfolgende Übersicht zeigt typische Fördermöglichkeiten im Rahmen der Ausbildung. Gerne beraten wir Sie umfangreich zu den einzelnen Angeboten. Kontaktieren Sie uns gerne unter 03328 475120. Unsere Servicestelle Verbundausbildung hilft Ihnen darüber hinaus bei der Beantragung entsprechender Hilfen.

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